Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 endlich die lang geforderte Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in des Faktorverfahren aufgegriffen. Diesen Schritt fordert Deutschlands beschäftigungsstärkste Handwerksbranche aus vielerlei Gründen seit langer Zeit. Bei aller Richtigkeit des Vorhabens und bei allem Verständnis für die Vorbereitungen in der Finanzverwaltung ist der geplante Reformbeginn zum Jahresbeginn 2030 höchst unbefriedigend.