Branchenmindestlöhne ab 1. Februar 2025 allgemeinverbindlich

06.01.2025

Ab Januar 2025 gelten in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk neue Tariflöhne. Auf diese hatten sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk (BIV) auf Arbeitgeberseite Mitte November 2024 nach monatelangen Verhandlungen geeinigt. Demnach steigt der Branchenmindestlohn in der Einstiegs-Lohngruppe (Lohngruppe 1) von 13,50 Euro auf 14,25 Euro. Der zweite Branchenmindestlohn für Fachkräfte (Lohngruppe 6) erhöht sich von 16,70 Euro auf 17,65 Euro. Ab 1. Februar 2025 sind die Branchenmindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk zudem allgemeinverbindlich, d. h., sie gelten bundesweit für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung.