Ausbildungsinhalte

Der Beruf des Gebäudereinigers ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Grundlagen für die duale Ausbildung sind die Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Gebäudereiniger/in vom 21. April 1999 und der Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/in. Weitere allgemeine rechtliche Bestimmungen zur Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz enthalten. Über den gesamten Ausbildungszeitraum erwirbt der Auszubildende Kenntnisse im Berufsbildungsrecht, zu Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie zu Sicherheit, Gesundheits- und Arbeitsschutz.

 

1. Ausbildungsjahr

Das erste Ausbildungsjahr enthält unter anderem die Ausbildungsinhalte

  • Prüfung, Lagerung, Auswahl und Vorbereitung von Oberflächenbehandlungsmitteln,
  • Ausführung manueller Reinigungs- und Pflegearbeiten an verschiedenen Oberflächen,
  • Ausführung von Gebäudeinnenreinigungsarbeiten
  • Anfertigen und Anwenden von Skizzen, Zeichnungen und Plänen
     

2. Ausbildungsjahr

Im zweiten Ausbildungsjahr lernt der Auszubildende unter anderem:

  • nach welchen Kriterien Geräte, Maschinen und Zubehörteile ausgewählt werden, wie man sie einsetzt und pflegt,
  • wie Verschmutzungen und Veränderungen von Oberflächen beurteilt und behandelt werden,
  • welche Reinigungsarten es für textile Raumausstattungen, Licht- und Wetterschutzanlagen und Glas gibt,
  • wie Arbeitsschritte festgelegt, Arbeitsmittel eingesetzt und Sicherungsmaßnahmen geplant werden

3. Ausbildungsjahr

Im dritten Ausbildungsjahr geht es unter anderem darum,

  • was bei der Entsorgung zu beachten ist,
  • welche Maßnahmen zu Explosionsschutz es gibt,
  • wie die Betriebssicherheit insbesondere beim Einsatz von Fassadenbefahranlagen und Hubarbeitsbühnen beurteilt und veranlasst wird,
  • worauf es bei Reinigungsarbeiten in Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Krankenhäusern zu achten gilt,
  • wie Verkehrseinrichtungen, Lichtquellen und Absperrungen aufgestellt werden, wie Verkehrseinrichtungen gereinigt und Pflegemaßnahmen durchgeführt werden,
  • wie Industriereinigungsarbeiten durchführt werden,
  • was bei der Schädlingsbekämpfung und Maßnahmen zur Hygiene zu beachten ist,
  • wie man die ausgeführten Arbeiten prüft.


Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit steht die Gesellenprüfung vor einem Gesellenprüfungsausschuss. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.