Der Bundesvorstand des Gebäudereiniger-Handwerks
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Bundesinnungsmeister), einem Stellvertreter, dem Kassenverwalter und zwei Beisitzern. Seine Amtsdauer beträgt fünf Jahre, er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte des Bundesinnungsverbandes, soweit sie nicht gesetzlich oder durch Bestimmungen der Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, bereitet die Verhandlungen der Mitgliederversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus.
Die Wahlen zum Bundesvorstand fanden in der Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes am 10. November 2020 in Bonn statt.