Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsverbände und der Einzelmitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten des Bundesinnungsverbandes, soweit sie nicht von Vorstand oder den Ausschüssen wahrzunehmen sind.

Der Mitgliederversammlung obliegt die Feststellung und Bewilligung des Haushaltsplanes, die Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Prüfung und Annahme der Jahresrechnung. Weiterhin fallen Beschlussfassungen über Satzungsänderungen sowie die Wahl des Vorstandes, der Ausschüsse und des Geschäftsführers in den Aufgabenbereich der Mitgliederversammlung.