Vorstandsrat

Der Vorstandsrat setzt sich zusammen aus dem Bundesvorstand sowie Vorsitzenden der dem Bundesinnungsverband als unmittelbare Mitglieder angehörenden Landesverbände, Landesinnungen und Innungen sowie einem Vertreter der Einzelmitglieder im Bundesinnungsverband. Die Vorsitzenden der Ausschüsse des BIV und weitere sachverständige Personen können zu den Sitzungen des Vorstandsrates hinzugezogen werden.

Der Vorstandsrat hat beratende Funktion. Er tritt regelmäßig zur Beratung aktueller und wichtiger verbandspolitischer Fragen zusammen. Er berät vorab über die Tagesordnung der Mitgliederversammlungen, um eine rechtzeitige ausgewogene Information zwischen der Verbandsspitze und den Mitgliedsverbänden an der Basis sicherzustellen.