Mitglied werden

Mitgliedschaft in den Landesverbänden und Innungen

Die Verbandsstruktur im Gebäudereiniger-Handwerk ist so gestaltet, dass Sie mit Ihrem Unternehmen direkt vor Ort bei dem Landesverband oder der Innung Mitglied werden. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, zusätzlich mit weiteren Niederlassungen an deren Standorten in die zuständigen Organsiationen einzutreten. Durch die Mitgliedschaft bei den Landesverbänden oder Innungen werden Sie auch automatisch Mitglied im Bundesinnungsverband.

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Standort zuständige Innung. Diese hält alle notwendigen Informationen zur Mitgliedschaft für Sie bereit, damit Sie als Gebäudereinigungsbetrieb in Kürze selbst als Mitglied von den Vorteilen der Verbandsarbeit des Bundesinnungsverbandes des  Gebäudereiniger-Handwerks profitieren können.

Hier finden Sie eine Übersicht aller bundesweiten Landesverbände und Innungen.

Einzelmitgliedschaft im Bundesinnungsverband

Neben der Mitgliedschaft beim Bundesinnungsverband über Ihren Eintritt in einen Landesverband oder eine Innung ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zusätzlich auch direktes Mitglied beim Bundesinnungsverband zu werden. Betriebe, die mit dem Gebäudereiniger-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, sind berechtigt, dem Bundesinnungsverband als Einzelmitglied beizutreten, wenn das Gesamtunternehmen in mindestens drei Innungsbezirken tätig ist und eine Bruttolohnsumme von mindestens 25 Millionen Euro erwirtschaftet.

Für weitere Informationen zu einer Einzelmitgliedschaft steht Ihnen gerne das BIV-Team zur Verfügung.

Hier finden Sie eine Übersicht der Einzelmitglieder im Bundesinnungsverband.