Lohntarifvertrag: Oktober 2022 bis Dezember 2024

In dem Lohntarifvertrag der Branche wird die Höhe der einzelnen Vergütungssätze geregelt. Diese sind in neun Lohngruppen plus Ausbildungsvergütung unterteilt. Bei den Lohngruppen 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 6 (Glas- und Fassadenreinigung/Gesellinnen und Gesellen) handelt es sich gleichzeitig um allgemeinverbindliche Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Diese sind separat im Mindestlohntarifvertrag zusammengefasst.

Gewerkschaft und Bundesinnungsverband haben Anfang Juni 2022 Einigung über einen neuen Lohntarifvertrag/Mindestlohntarifvertrag erzielt. Das neue Tarifgitter tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024.