Lohntarifvertrag: Oktober 2022 bis Dezember 2024

In dem Lohntarifvertrag der Branche wird die Höhe der einzelnen Vergütungssätze geregelt. Diese sind in neun Lohngruppen plus Ausbildungsvergütung unterteilt. Bei den Lohngruppen 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 6 (Glas- und Fassadenreinigung/Gesellinnen und Gesellen) handelt es sich gleichzeitig um allgemeinverbindliche Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Diese sind separat im Mindestlohntarifvertrag zusammengefasst.

Gewerkschaft und Bundesinnungsverband haben Anfang Juni 2022 Einigung über einen neuen Lohntarifvertrag/Mindestlohntarifvertrag erzielt. Das neue Tarifgitter tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024.

Sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das tarifliche Regelwerk der Branche für allgemeinverbindlich erklärt hat, wird an dieser Stelle der neue Lohntarifvertrag veröffentlicht.