2022: Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk steigen deutlich – „Mindestlohn-Pläne der Ampel nicht vor 2023“

Zum Jahresbeginn 2022 tritt die zweite Stufe des insgesamt dreijährigen Tarifvertrags für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk in Kraft. Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Einstiegs-Lohngruppe 1) steigt bundesweit um rund 4 Prozent von 11,11 Euro auf 11,55 Euro.

Damit heben sich die tariflichen Einstiegslöhne im Gebäudereiniger-Handwerk weiterhin deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der zum Januar 2022 auf 9,82 Euro steigt. Die Differenz beträgt nahezu 18 Prozent.

Ab nächstem Jahr haben die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) als dritte und letzte Stufe des Tarifvertrags bereits einen Einstiegslohn von 12 Euro verabredet.

Deutliche Kritik an Mindestlohn-Plänen der „Ampel“

„Wir machen uns keine Illusionen darüber, dass die Ampel von ihren Plänen noch Abstand nimmt, die das Aussetzen der Tarifautonomie sowie eine Sabotage der Mindestlohnkommission bedeuten“, so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. „Aber mit Blick auf bestehende Tarifverträge wie in unserem Handwerk und aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit für unsere Betriebe, die zum Teil langfristige Kundenverträge einhalten müssen, plädieren wir zumindest für ein Inkrafttreten des neuen gesetzlichen Mindestlohns nicht vor 2023.“

Auch der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst sowie für Gesellinnen und Gesellen gilt (Lohngruppe 6), erhöht sich zum Januar 2022 – um 2,5 Prozent von 14,45 Euro auf 14,81 Euro.  

Im Kampf um Fachkräfte-Nachwuchs bietet die Gebäudereinigung zudem mit weiter steigenden Ausbildungsvergütungen von 830 Euro, 965 Euro bzw. 1125 Euro je nach erstem, zweitem bzw. drittem Lehrjahr attraktive Konditionen.