Arbeitszeitgesetz – Gebäudereiniger-Handwerk kritisiert Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung: „Politik für eine Werkstor-Republik“

Der erste Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Thema Arbeitszeitgesetz ist öffentlich geworden. Dieser sieht grundsätzlich die tägliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor. Die Gebäudereinigung – Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk – zeigt sich in einer ersten Reaktion enttäuscht über die nicht praxistauglichen Pläne.

Dazu erklärt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich:

„Der Gesetzentwurf mag für eine Werkstor-Republik geeignet sein, nicht aber für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk.

Unsere knapp 700.000 Beschäftigten sind bundesweit von morgens bis abends, von ländlich bis städtisch, verteilt in 100.000 Reinigungsobjekten überall in der Republik unterwegs. Unsere Branche arbeitet im externen Kundenauftrag in fremden oder gänzlich leeren Objekten. Ob ein Auftraggeber zum Beispiel der Anschaffung eines Transponders zur Arbeitszeiterfassung in einer Turnhalle oder einem Lager zustimmt, liegt in keiner Weise im Verantwortungsbereich unserer Unternehmen. Zu erwähnen bleibt in diesem Zusammenhang auch der mangelhafte Breitbandausbau.

Heißt: Für unser dezentrales Dienstleistungs-Handwerk ist die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung in der Praxis faktisch unmöglich umsetzbar.

Als Gebäudereinigung sind unsere Unternehmen an vielen Stellen digitale Vorreiter – bei Qualitätsmessungen, im Kundendialog, in der Robotik. Anzuerkennen hat die Politik aber auch, dass Stift und Zettel stets absolut probate Mittel waren und bei der Arbeitszeiterfassung auch bleiben müssen.

Es ist zudem nicht Aufgabe der Politik, völlig unterschiedlichen Branchen und Unternehmen in pauschaler Form vorzuschreiben, wie die Arbeitszeiten zu erfassen sind. Der Gesetzentwurf nimmt leider keinerlei Rücksicht auf die Praxistauglichkeit und auf unsere Strukturen als dezentrales Dienstleistungs-Handwerk.“