Beschäftigungsstärkstes deutsches Handwerk: Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung von heute an allgemeinverbindlich

Im November 2020 haben sich Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und Gewerkschaft IG BAU auf einen dreijährigen Lohntarifvertrag für die Jahre 2021-2023 geeinigt. Von heute an sind die beiden relevantesten Lohngruppe (Lohngruppe 1 und 6) in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk allgemeinverbindlich. Leider hat das ministerielle Verfahren aufgrund der Pandemie rund zwei Monate länger gedauert als üblich. Die Branchenmindestlöhne werden seit 2007 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt. Dadurch erstrecken sie sich auch auf nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte. 

Der Einstiegs-Branchemindestlohn (Lohngruppe 1) beträgt bundesweit 11,11 Euro pro Stunde (2020: 10,80 Euro / + 2,9 Prozent). Bis 2023 steigt er um insgesamt 10,7 Prozent auf 12 Euro. Der zweite Branchenmindestlohn (Lohngruppe 6), der die Fassaden- und Glasreinigung umfasst sowie für Gesellinnen und Gesellen gilt, beträgt 14,45 Euro pro Stunde (2020: 14,10 Euro / + 2,5 Prozent). Lohngruppe 6 erhöht sich bis Ende der Laufzeit auf 15,20 Euro.

„Die Allgemeinverbindlichkeit sorgt innerhalb unseres personalintensiven Dienstleistungshandwerks für fairen Wettbewerb“, so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. „Wir haben mit dem langfristigen Tarifvertrag und den deutlichen Lohnsteigerungen trotz tiefgreifender Krise für unsere systemrelevante Branche ein Statement gesetzt. Unsere Branche bietet, zusammen mit dem seit 2020 allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag, so attraktive Tarifkonditionen wie nie zuvor.“

Die Tariflöhne in der Gebäudereinigung setzen sich weiter deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der aktuell bei 9,50 Euro liegt. Der Abstand zu den tariflichen Einstiegslöhnen im Gebäudereiniger-Handwerk beträgt rund 17 Prozent.