Gebäudereiniger-Handwerk: Telefonische Krankschreibung darf nicht zum Dauerzustand werden

Beschäftigte können sich bis 18. Mai weiterhin auch ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen. Damit wurde die Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise erneut verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen heute mitteilte. Hierzu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV):

„Die Krankheitsquote unserer Unternehmen hat sich seit Ausbruch der Corona-Krise verdoppelt, zum Teil liegt der Krankenstand im hohen zweistelligen Bereich. Die Gründe dafür sind verschieden: Beschäftigte nehmen zum Beispiel kleinere Krankheitssymptome deutlich ernster als in der Vergangenheit, oftmals ist die Kinderbetreuung nicht anders zu gewährleisten, zudem spielt die telefonische Krankschreibung, die seit Beginn der Corona-Krise gilt, eine entscheidende Rolle.

Keine Frage, in dieser historischen Ausnahmesituation ist vieles nachvollziehbar - nachvollziehbar muss aber auch sein, dass massiv steigende Krankheitskosten für unsere Betriebe zusätzlich zu den weiteren Herausforderungen in dieser Krise schwer tragbar sind.

Auf dem vorsichtigen Weg zurück in eine gewisse gesellschaftliche und wirtschaftliche Normalität ab dem 4. Mai hätte aus Sicht unserer Unternehmen daher auch gehört, die telefonische Krankschreibung nicht bis weit in den Mai hinein zu verlängern. Fest steht: Diese Ausnahmeregel darf nicht zu einem Dauerzustand werden.“