Internationaler Tag der Gebäudereinigung

650.000 Menschen sehen aus gutem Grund ihre berufliche Zukunft im Gebäudereiniger-Handwerk, denn kaum eine andere Branche ist sozialpolitisch so abgesichert wie diese. Seit vielen Jahrzehnten haben die gewerblich Beschäftigten Anspruch auf allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne und einen ebenfalls allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag, der u.a. den Anspruch auf 28 – 30 Tage Urlaub, Zuschläge für Erschwernis, Mehr- und Nachtarbeit, Arbeitsfreistellungen uvm. regelt.

Die Mindestlöhne liegen im Westen mit 10,30 Euro weit über dem in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro. Die Tarifvertragsparteien im Gebäudereiniger-Handwerk haben im vergangenen Jahr auch beschlossen, bis Ende 2020 einen bundeseinheitlichen Mindestlohn von 10,80 Euro zu erreichen.

Aktuell gelten folgende Mindestlöhne in der Gebäudereinigung:

 

Gebäudereinigung (7. Rechtsverordnung)

Laufzeit: 1. März 2018 bis 31. Dezember 2020

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 27. Februar 2018 (BAnz AT 27.02.2018 V2)

Geltungsbereich

ab

Lohngruppe 11)

Lohngruppe 62)

 

West mit Berlin

01.03.2018

10,30 €

13,55 €

01.01.2019

10,56 €

13,82 €

01.01.2020

10,80 €

14,10 €

 

Ost

01.03.2018

9,55 €

12,18 €

01.01.2019

10,05 €

12,83 €

01.01.2020

10,55 €

13,50 €

Bundesgebiet

01.12.2020

10,80 €

14,10 €

 

1) u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten
2) u.a. Glas- und Fassadenreinigung

Selbstverständlich gelten alle diese Ansprüche auch für die so genannten Minijobber, deren Anzahl in den letzten Jahren in der Gebäudereinigung weiter kontinuierlich zu Gunsten voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zurückgegangen ist. Im Übrigen fordert der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) seit vielen Jahren als einziger Arbeitgeberverband die vollständige Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.

Der Tag der Gebäudereinigung, der seit 1990 jährlich am 15. Juni begangen wird, gibt dem Bundesinnungsverband Anlass, auf die guten und verlässlichen Arbeits- und Ausbildungsbedingungen
(von der Gesellenausbildung bis zur Meisterprüfung) der Branche hinzuweisen und gleichzeitig zu betonen, dass dieses Handwerk eine Branche mit Zukunft ist.

Erfreulich ist auch, dass das Gebäudereiniger-Handwerk in der zuständigen Berufsgenossenschaft der BG Bau im untersten Bereich der Betriebsunfälle und Berufserkrankungen steht.

Dennoch gibt es nach wie vor Einiges zu tun. Zurzeit stehen die aktuellen Verhandlungen mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) über den noch ungekündigten Rahmentarifvertrag an. „Wir sind sicher, dass wir auch in Zukunft nach streitigen und kontroversen Tarifverhandlungen wie in den vergangenen Jahrzehnten auch gute Ergebnisse für die Beschäftigten und Unternehmen der Gebäudereinigung erzielen werden können. Denn nur so sehen die Menschen in der Gebäudereinigung auch weiterhin ihre berufliche Zukunft.“