Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks

Hamburg, 9. November 2018

Die Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat die Große Koalition aufgefordert, die Minijobs konsequent abzuschaffen oder diese so praktikabel zu gestalten, dass die betroffenen Mitarbeiter/innen wenigstens an den tariflichen Lohnerhöhungen teilhaben können.

Mit jeder Lohnerhöhung bekommen die rund 2,1 Millionen Minijobber in Deutschland, die an der Verdienstgrenze von 450 Euro arbeiten, statt mehr Geld einige Minuten weniger Arbeitszeit. Die Beschäftigten wollen die starre 450-Euro-Grenze nicht überschreiten, da sie ansonsten einen deutlichen Nettolohnverlust erleiden müssten. Den Unternehmen fehlt diese Arbeitszeit, die Mitarbeiter weigern sich konsequent mehr zu arbeiten und damit mehr zu verdienen. Damit sind diese Arbeitsverhältnisse für die Unternehmen höchst unflexibel und wegen der hohen Abgabelast der Unternehmen auch die teuersten Arbeitsverhältnisse.

„Hier muss endlich gehandelt werden, wir wollen unseren Mitarbeitern/innen die tariflichen Lohnerhöhungen weitergeben. Diese schieben zurecht Frust über die wenig arbeitnehmerfreundliche Politik. Man kann nicht die Erhöhung der Mindestlöhne fordern und dann den Betroffenen den Inflationsausgleich/Lohnerhöhungen verweigern. Also entweder ganz abschaffen, aber nicht Lohntarifergebnisse mit politischem Nichtstun unterlaufen, eine Große Koalition für die „kleinen Leute“ (Anspruch der Großen Koalition) sieht anders aus“, sagt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister.

Da hilft auch nicht die Forderung der IG BAU nach einem 13. Monatsgehalt, von dem rund ein Drittel der Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk nicht profitieren kann, weil auch die IG BAU gegen eine Erhöhung der 450-Euro-Grenze ist.

Im Übrigen hat die Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes die Einführung eines 13. Monatsgehalts einstimmig abgelehnt. Die Arbeitgeber haben sich zu einer deutlichen Erhöhung der Tariflöhne verpflichtet, und gleichzeitig die Angleichung der Ostlöhne an das Niveau der Westlöhne bis 2020 mit der IG BAU vereinbart.

Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2019 die tariflichen Mindestlöhne in Westdeutschland auf 10,56 Euro und in Ostdeutschland auf 10,05 Euro angehoben werden.

Ab 2020 wird der tarifliche Mindestlohn in Westdeutschland dann 10,80 Euro und in Ostdeutschland von zunächst 10,55 Euro im Laufe des Jahres auch auf 10,80 Euro ansteigen. Insgesamt erhöhen sich die Löhne in Ostdeutschland im Jahre 2020 um 7,46 Prozent. Damit ist jedenfalls bis 2020 wirtschaftlich kein Spielraum für ein 13. Monatsgehalt.

Das Gebäudereiniger-Handwerk liegt mit diesen vereinbarten Löhnen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro ab dem 01.01.2019 und 9,35 Euro ab dem 01.01.2020.