Neue Ausbildungsverordnung für das Gebäudereiniger-Handwerk in Kraft getreten – BIV: „Modern, digital, praxisorientiert“

„Die Nachwuchsgewinnung gehört zu den Top-Herausforderungen für die Unternehmen. Insofern ist es wichtig, dass die Ausbildungsverordnung nach 20 Jahren überarbeitet wurde“, so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. Die Verordnung ist nun offiziell im Bundesgesetzblatt erschienen und damit offiziell in Kraft getreten.

Zu den Neuerungen der dreijährigen Gesellenausbildung gehört unter anderem, dass der Umgang mit digitalen Medien und die Nutzung nachhaltiger Verfahren deutlich mehr Raum im Rahmenlehrplan einnehmen. Die einzelnen Lernfelder werden konsequenter anhand eines tatsächlichen Geschäftsprozesses vermittelt. Die Abschlussprüfung findet künftig in zwei Teilen statt („gestreckte Prüfung“), eine Zwischenprüfung gibt es nicht mehr.

„Modern, digital und praxisorientiert – die Lerninhalte sind auf der Höhe der Zeit und vermitteln jungen Menschen die vielfältigen Facetten unseres Handwerksberufs“, so Dietrich. Die neue Ausbildungsverordnung finden Sie HIER.