Steigende Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk – Angleichung der Löhne in Ost und West – Einstiegslöhne 15 Prozent über Mindestlohn

Steigende Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk – Angleichung der Löhne in Ost und West – Einstiegslöhne 15 Prozent über Mindestlohn

Zum 1.1.2020 tritt die dritte Stufe der mit der IG BAU vereinbarten Lohnerhöhungen (Laufzeit des Tarifvertrags 2018 - 2020) in Kraft: Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der untersten Lohngruppe steigt auf 10,80 € (West, ab 1.12.2020 bundesweit) bzw. 10,55 € (Ost). Der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst (Lohngruppe 6), steigt auf 14,10 € (West, ab 1.12.2020 bundesweit) bzw. 13,50 € (Ost).

Ab Dezember 2020 gibt es in der Gebäudereinigung damit nur noch ein Tariflohnniveau. Sie gehört damit zu den ersten Handwerksbranchen, die die Angleichung von West- und Ostlöhnen vollziehen.

Die Tariflöhne setzen sich weiter deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der 2020 auf 9,35 € steigt und damit rund 15 Prozent unter den Einstiegslöhnen in der Gebäudereinigung liegt.

Im Kampf um den Fachkräfte-Nachwuchs bietet das Handwerk mit steigenden Ausbildungsvergütungen von 775 €, 900 € und 1050 € je nach Lehrjahr (ab 1.12.2020 bundesweit) attraktive Konditionen. Azubis und Gesellen bieten sich in der Gebäudereinigung weiterhin beste Karriere-, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.