Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk: Arbeitgeber legen IG BAU faires Angebot vor

Frankfurt am Main

Heute ab 11 Uhr findet in Frankfurt am Main die 5. Verhandlungsrunde zum Rahmentarifvertrag statt. In diesem sind u.a. Arbeitszeiten, Zuschläge oder Urlaubszeiten geregelt. Lohnbestandteile dagegen gehören nicht in den Rahmentarifvertrag. Es ist die erste Verhandlungsrunde, nachdem die Arbeitgeber den seit 1.1.2012 gelten Rahmentarifvertrag haben kündigen müssen. Der Grund: Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Dezember 2018) hat tief in die Tarifautonomie eingegriffen und bei den Unternehmen zu Rechtsunsicherheit geführt. Das BAG hat – entgegen dem klaren Wortlaut des Tarifvertrages – den Mehrarbeitszuschlag für Vollzeitbeschäftigte auch auf individuelle Überstunden von Teilzeitbeschäftigten ausgedehnt. Das widerspricht dem, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor acht Jahren beschlossen haben, sodass Neuverhandlungen zwingend notwendig sind.

Vor der 5. Verhandlungsrunde erklärt Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV):

„Die Arbeitgeber legen der IG BAU heute ein faires Angebot vor und gehen in vielen Punkten auf die Gewerkschaft zu.

Unsere Beschäftigten verdienen faire und unsere Unternehmen rechtssichere Rahmenbedingungen – deshalb wollen wir die Verhandlungen so schnell wie möglich zum Abschluss bringen.

Ein neuer Rahmentarifvertrag sollte rückwirkend ab 1. August 2019 gelten, sodass es zu keiner tariflosen Übergangsphase kommt. Insofern ist die Behauptung der IG BAU, die Arbeitgeber wollten die Rahmenbedingungen ab 1. August 2019 verschlechtern, an den Haaren herbeigezogen.

Die IG BAU muss ihr öffentliches Verwirrspiel endlich beenden: Die Forderung nach einem 13. Monatsgehalt (IG BAU spricht von „Weihnachtsgeld“) ist kein Thema für diese Rahmentarif-Verhandlungen. Über ein 13. Monatsgehalt können wir im Rahmen der Lohntarifverhandlungen im kommenden Jahr sprechen. Bis Ende 2020 jedoch hat die Branche einen laufenden Lohntarifvertrag.“