Meister im Gebäudereiniger-Handwerk
Der Meister im Gebäudereiniger-Handwerk stellt die klassische Weiterqualifizierung dar. Obwohl mit der letzten Änderung der Handwerksordnung der Meisterzwang im Gebäudereiniger-Handwerk gefallen ist, erfreut sich der Meisterbrief nach wie vor großer Beliebtheit. Eine qualifizierte Weiterbildung ist heutzutage mehr denn je erforderlich, um ein Unternehmen wirtschaftlich führen zu können oder in verantwortungsvolle Führungspositionen zu gelangen. Deswegen ist der Meisterbrief der Schlüssel, mit dem sich neue Wege und Möglichkeiten eröffnen.
Mit dem Meistertitel stehen dem Gebäudereinigermeister allerdings auch noch weitere Möglichkeiten offen. Der Meisterbrief berechtigt auch ohne Nachweis der Hochschulreife zum Zugang zu den Bachelor-Studiengängen.
Inhalte der Vorbereitungslehrgänge
Teil I: |
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Teil II: |
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Teil III: |
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Teil IV: |
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Ausbildungsdauer der Vorbereitungskurse
Die Vorbereitungslehrgänge werden als Vollzeitkurse oder als berufsbegleitende Teilzeitkurse (auch Abendkurse und Wochenendkurse) angeboten. Vollzeitkurse dauern 6 - 10 Monate; Teilzeitkurse ca. 18 Monate.
Anbieter von Vorbereitungskursen
Die berufsbegleitenden Teilzeitkurse werden über die Innungen in fast allen Bundesländern angeboten. Vollzeitkurse werden nur an den Meisterschulen in Düsseldorf, Metzingen und Halle angeboten:
Bundesfachschule für das
Gebäudereiniger-Handwerk
Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 8795-423/424
Fax: 0211 8795-422
infozentrum@ hwk-duesseldorf.de
www.hwk-duesseldorf.de
Meisterschule für das
Gebäudereiniger-Handwerk
Gewerbliche Schule Metzingen
Max-Eyth-Straße 5
72555 Metzingen
Tel.: 07123 9655-0
Fax: 07123 9655-19
poststelle@ gewerbeschule-metzingen.de
www.gewerbeschule-metzingen.de
FILA GmbH (Landesfachschule der Gebäudereiniger)
Ottostraße 8
06130 Halle (Saale)
Tel.: 0345 22607995
service@ die-gebaeudedienstleister-st.de
robert.roehrig@ die-gebaeudedienstleister-st.de
Zulassungsvoraussetzungen
- abgeschlossene Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk oder
- entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Prüfungsablauf
Die Meisterprüfung umfasst vier selbstständige Prüfungsteile:
- Teil I: Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch sowie eine Situationsaufgabe
- Teil II: Lösung umfänglicher und zusammenhängender beruflicher Aufgaben und Nachweis der besonders fachtheoretischen Kenntnisse der behandelten Handlungsfelder
- Teil III: Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz hinsichtlich der Analyse und Bewertung betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Probleme sowie Aufzeigen von Lösungswegen; Dokumentation und Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
- Teil IV: Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse sowie der Kompetenz hinsichtlich der Ausbildung von Lehrlingen (Auszubildenden) zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung
Meisterschüler, die bereits die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bestanden haben, sind von der Prüfung in den Teilen III und IV befreit.
Meister-BAföG
Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des „Meister-BAföG“. Über diese und weitere Fördermöglichkeiten beraten Sie die Meisterschulen und Handwerkskammern.
- Meisterpruefungsverordnung_Bundesgesetzblatt.pdf Verordnung über die Meisterprüfung Teil I und Teil II im Gebäudereiniger-Handwerk61 KB
- Folder_Meisterausbildung.pdf Folder "Glänzende Aussichten – Karrieren im Gebäudereiniger-Handwerk / Meister/in des Gebäudereiniger-Handwerks"185 KB
- Rahmenlehrplan Teil I und II
- Meisterpruefungsverordnung_Bundesgesetzblatt.pdfVerordnung über die Meisterprüfung Teil I und Teil II im Gebäudereiniger-Handwerk61 KB
- Folder_Meisterausbildung.pdfFolder "Glänzende Aussichten – Karrieren im Gebäudereiniger-Handwerk / Meister/in des Gebäudereiniger-Handwerks"185 KB