• Verbandsrepräsentanz
• Mitglied im Präsidium Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
• Mitglied im Vorstand Unternehmerverband des Deutschen Handwerks (UDH)
• zuständig für BIV-Ausschuss Technik & Betriebswirtschaft
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Bundesinnungsmeister), einem Stellvertreter, dem Kassenverwalter und zwei Beisitzern. Seine Amtsdauer beträgt fünf Jahre, er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte des Bundesinnungsverbandes, soweit sie nicht gesetzlich oder durch Bestimmungen der Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, bereitet die Verhandlungen der Mitgliederversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus.
• Verbandsrepräsentanz
• Mitglied im Präsidium Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
• Mitglied im Vorstand Unternehmerverband des Deutschen Handwerks (UDH)
• zuständig für BIV-Ausschuss Technik & Betriebswirtschaft
• Innere Grundsatzfragen und Organisation im Handwerk
• öffentliches Auftragswesen
• zuständig für BIV-Ausschuss Rechts- und Wettbewerbsfragen
• Haushaltsfragen
• zuständig für BIV-Ausschuss Berufsbildung
• zuständig für BIV-Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit
• Arbeits- und Sozialrecht
• Tarifpolitik