Wir freuen uns, dass Sie sich für die Mitgliedschaft Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks interessieren, der Interessensvertretung von Gebäudedienstleistern. Und wer weiß, vielleicht sind Sie ja bereits indirektes Mitglied?
Das ist nämlich automatisch der Fall, wenn Sie zu einer der angeschlossenen Innungen gehören. Wenn nicht, möchten wir Sie gerne von den Vorteilen einer Innungsmitgliedschaft für Ihren Betrieb überzeugen.
• verlässliche Informationen über neue Gesetze, Vorschriften und Verordnungen
• kompetente Interessenvertretung auf regionaler, Bundes- und europäischer Ebene
• Nachrichten und Hintergrundwissen zu aktuellen Entwicklungen der Branche
• umfassende Beratung in juristischen und kaufmännischen Fragen
• professionell gemachte Werbe- und Informationsmaterialien
• eine breite Palette an Serviceleistungen und
• die exklusive Nutzung des Handwerkszeichens und der Claims des Verbandes.
Neben allgemein verfügbaren Informationen für Gebäudedienstleister erhalten eingeloggte Mitgliedsbetriebe deshalb eine ganze Palette an exklusiven Informationen und Unterlagen – es lohnt sich, Mitglied in dieser starken Gemeinschaft
zu sein!
Alles, was Sie über die Mitgliedschaft in unserem Verband wissen müssen, erfahren Sie in der Broschüre „Dienstleistungen für Dienstleister – wie Sie durch die Innungsmitgliedschaft gewinnen!“
Mitgliedschaft in den Landesverbänden und Innungen
Die Verbandsstruktur im Gebäudereiniger-Handwerk ist so gestaltet, dass Sie mit Ihrem Unternehmen direkt vor Ort bei dem Landesverband oder der Innung Mitglied werden. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, zusätzlich mit weiteren Niederlassungen an deren Standorten in die zuständigen Organsiationen einzutreten. Durch die Mitgliedschaft bei den Landesverbänden oder Innungen werden Sie auch automatisch Mitglied im Bundesinnungsverband.
Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Standort zuständige Innung https://www.die-gebaeudedienstleister.de/verband/innungen-und-verbaende. Diese hält alle notwendigen Informationen zur Mitgliedschaft für Sie bereit, damit Sie als Gebäudereinigungsbetrieb in Kürze selbst als Mitglied von den Vorteilen der Verbandsarbeit des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks profitieren können.
Selbstständige Handwerker, die mit dem Gebäudereiniger-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, sind berechtigt, dem Bundesinnungsverband als Einzelmitglied beizutreten, wenn das Gesamtunternehmen in mindestens
drei Innungsbezirken tätig ist und eine Bruttolohnsumme von mindestens 25 Millionen Euro erwirtschaftet.