Der Vorstandsrat setzt sich zusammen aus dem Bundesvorstand sowie Vorsitzenden der dem Bundesinnungsverband als unmittelbare Mitglieder angehörenden Landesverbände, Landesinnungen und Innungen sowie einem Vertreter der Einzelmitglieder im Bundesinnungsverband. Die Vorsitzenden der Ausschüsse des BIV und weitere sachverständige Personen können zu den Sitzungen des Vorstandsrates hinzugezogen werden.
Der Vorstandsrat hat beratende Funktion. Er tritt regelmäßig zur Beratung aktueller und wichtiger verbandspolitischer Fragen zusammen. Er berät vorab über die Tagesordnung der Mitgliederversammlungen, um eine rechtzeitige ausgewogene Information zwischen der Verbandsspitze und den Mitgliedsverbänden an der Basis sicherzustellen.
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsverbände und der Einzelmitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten des Bundesinnungsverbandes, soweit sie nicht von Vorstand oder den Ausschüssen wahrzunehmen sind.
Der Mitgliederversammlung obliegt die Feststellung und Bewilligung des Haushaltsplanes, die Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Prüfung und Annahme der Jahresrechnung. Weiterhin fallen Beschlussfassungen über Satzungsänderungen sowie die Wahl des Vorstandes, der Ausschüsse und des Geschäftsführers in den Aufgabenbereich der Mitgliederversammlung.
Die Ausschüsse leisten die inhaltliche Arbeit für den Verband. Dort werden Themen und Projekte entwickelt, Positionen erarbeitet und aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen für die Branche diskutiert.
Die Ausschüsse sind besetzt mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem gesamten Bundesgebiet. Gewählt werden diese alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung. Der Bundesinnungsverband hat vier ständige Ausschüsse eingerichtet:
Ausschussvorsitzende (v.l.n.r. Karl Breer, Ausschuss Technik und Betriebswirtschaft; Holger Eickholz, Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit; Nina Eppers-Arens, Ausschuss Berufsbildung; Detlef Ptak, Ausschuss Recht und Wettbewerbsfragen).