Rahmentarifvertrag (RTV)

Neben allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhnen hat das Gebäudereiniger-Handwerk auch einen allgemeinverbindlichen RTV. Dieser regelt zum Beispiel Lohngruppen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Nacht-, Sonn-, Feiertags- sowie Erschwerniszuschläge.