Mehr als 100 Gewerke beteiligen sich jedes Jahr an Europas größtem Berufswettbewerb: der „Deutschen Meisterschaft im Handwerk“! Natürlich auch die Gebäudereinigung als beschäftigungsstärkstes Handwerk Deutschlands. Das heutige Bundesfinale in Düsseldorf konnte Sarah Lutz (20) aus Baden-Württemberg für sich entscheiden – sie war neben neun Gesellen als einzige Nachwuchs-Handwerkerin an den Start gegangen.
9Sarah Lutz hat nach dem Abitur 2021 in diesem Sommer ihre duale Ausbildung mit Bestnote abgeschlossen. Ihr Lehrbetrieb war ein Innungsunternehmen in Konstanz, ihre Berufsschule die „Gewerbliche Schule Metzingen“. Seit kurzem ist sie im FIGR (Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management) tätig. Ihre nächste Karrierestation ist die Meisterprüfung. Zweiter wurde Leon Hunte aus Niedersachsen vor Paul Knieper aus Rheinland-Pfalz. (Foto von links: Hunte, Lutz, Knieper, Quelle: BIV)9
Die drei Wettbewerbsbesten erhalten den mit insgesamt 4.500 Euro dotierten Carl-Gegenbauer-Preis des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Zudem kämpfen sie im folgenden Jahr um den mit 2.000 Euro dotierten „Newcomer-Preis“ der Branche.
Austragungsort war die Basilika St. Lambertus. Unter den Augen der achtköpfigen Jury ging es um die besten Leistungen an drei unterschiedlichen Stationen: Grundreinigung von Kirchenschutzglas, textile Grundreinigung von Polsterbelägen sowie maschinelle Reinigung des Natursteinbodens: „Wann hat man schon einmal die Gelegenheit, für die Reinigung und damit den Werterhalt eines jahrhundertealten Wahrzeichens einer Stadt verantwortlich zu sein“, gratulierte Matthias Stenzel bei der Siegerehrung. Stenzel ist BIV-Vorstandsmitglied und zuständig für den Themenbereich der Beruflichen Bildung.
Ein weiterer Höhepunkt war der Besuch von Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie nahm sich heute Morgen Zeit, um die Leistung der Gesellinnen und Gesellen zu würdigen. (Foto, Quelle BIV)
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Vielfalt des Berufs näherzubringen und herausragenden Nachwuchs zu fördern. Teilnahmeberechtigt sind Gesellinnen und Gesellen, die ihre Prüfung mit mindestens „gut“ abgeschlossen, zum Zeitpunkt der Prüfung das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten und sich zuvor in den Länderwettbewerben als Erste durchgesetzt haben.