3,7 % für 2025 und 2,5 % für 2026: Arbeitgeber legen IG BAU Tarifkompromiss vor, der die „äußerst schwierige wirtschaftliche Realität abbildet“
Auch in der dritten Tarifrunde für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk zwischen der Gewerkschaft IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite hat es heute keine Einigung gegeben. Im Rahmen der rund sechs-stündigen Gespräche in Frankfurt am Main hat der BIV der Gewerkschaft seinen Lohnkompromiss unterbreitet: Dieser sieht für die zentrale Lohngruppe 1 (zurzeit 13,50 €) einen 24-monatigen Tarifvertrag vor: Die Arbeitgeberseite bietet für 2025 eine Lohnerhöhung von 3,7 % auf 14 Euro und für 2026 eine nochmalige Erhöhung um 2,5 % auf 14,35 Euro an. Übertragen auf die Lohngruppe der Glasreiniger wären dies für 2025 17,32 Euro und für 2026 17,75 Euro. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 14. November 2024 in Köln geplant.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der BIV-Tarifkommission Christian Kloevekorn:
„Nach der abstrusen Maßlos-Forderung von mehr als 30 Prozent pro Jahr und nach Terminabsagen der IG BAU für Juli, August und September hofft die Arbeitgeberseite im Sinne der Unternehmen, der Beschäftigten und der Auftraggeber endlich auf zielorientierte Verhandlungen.
Fakt ist: Die deutsche Wirtschaft steckt tief in der Krise. Wenn die Wirtschaft stagniert, dann stagniert in der Folge auch unser industrienahes Dienstleistungshandwerk, welches ausschließlich im Kundenauftrag tätig ist. Unsere aktuelle Herbst-Konjunkturumfrage unterstreicht, dass die Prognose der Unternehmen historisch negativ sind.
Wir haben der IG BAU heute einen Tarifkompromiss unterbreitet, der zum einen sachorientiert und entgegenkommend ist, und auf der anderen Seite die äußerst schwierige wirtschaftliche Realität abbildet.“
Die fünf wichtigsten Tarif-Fakten zum Gebäudereiniger-Handwerk
- Das Gebäudereiniger-Handwerk hat einen geltenden Lohn- bzw. allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag bis Ende 2024: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/die-branche/tarifpolitik/
- Das Gebäudereiniger-Handwerk hat einen unbefristeten allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag. In diesem sind unter anderem geregelt: 30 Urlaubstage, Zuschlagsregeln für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in Höhe von 30 bis 200 Prozent, Erschwernis- sowie Belastungszuschlag: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/die-branche/tarifpolitik/
- Die Gebäudereinigung hat nichts mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu tun. Aktuell beträgt der Abstand zwischen Einstiegslohn in der Gebäudereinigung (13,50 €) und gesetzlichem Mindestlohn (12,41 €) knapp 9 Prozent.
- Die Inflation lag in den vergangenen zehn Jahren (2014 bis Juli 2024) in Summe bei 25,5 Prozent: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html#sprg238918 Die Tariflohnerhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk lagen im selben Zeitraum um ein Vielfaches höher: in Summe bei nahezu 70 Prozent im Osten (Ost 2014: 7,96 € – 2024: 13,50 €) bzw. rund 45 Prozent im Westen (West 2014: 9,31 € – 2023: 13,50 €).
- Die Zukunfts-Prognosen im Gebäudereiniger-Handwerk sind historisch schlecht. Das untermauern die aktuellen Ergebnisse der BIV-Herbstumfrage: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/pressemitteilungen/herbst-konjunkturumfrage-schlechte-geschaeftsprognosen-im-gebaeudereiniger-handwerk/