Minijob-Schlingerkurs sorgt für Verunsicherung

23.06.2026

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat heute ihre Vorschläge vorgestellt. Dabei empfiehlt die Kommission unter anderem, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne Opt-out-Möglichkeit in die Rentenversicherung miteinzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus (außer für Schülerinnen und Schüler) abzuschaffen. Jüngst hatte die Bundesregierung dagegen bei Pflege (plus 3,6 Prozent) und Krankenversicherung (plus 4,5 Prozent) noch vorgeschlagen, erstmals auch auf Minijobs Versicherungsbeiträge zu erheben – einseitig zulasten der Arbeitgeber. Die durchschnittlichen Personalkosten in der Gebäudereinigung liegen bei 85 Prozent, der Minijob-Anteil bei rund 30 Prozent. 

Hierzu erklärt Wolfgang Molitor, Hauptgeschäftsführer des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV):

„Mal hü, mal hott – mal will die Bundesregierung die Minijobs für die Unternehmen verteuern, mal will sie die Minijobs abschaffen. Die Details bleiben derweil nebulös. Was nun? Mit diesem Schlingerkurs sorgt die Bundesregierung bei den Unternehmen und den Beschäftigten vor allem für Verunsicherung.

 

 

Welchen Weg die Bundesregierung auch beschreitet – zwei Prämissen müssen gelten:

  • Erstens: Minijobs sind für die Unternehmen die teuerste Form der Beschäftigung. Eine weitere einseitige Belastung der Unternehmen in diesem Bereich darf es auf keinen Fall geben. Zumal eine mögliche Kapitalrente die Lohnnebenkosten für die Betriebe noch einmal erhöht.

  • Zweitens: Minijobs sind vor allem bei den Beschäftigten aufgrund des Nettoeffekts beliebt. Bei einem möglichen Wegfall oder einer Reduktion muss die Politik Sorge dafür tragen, dass nicht Schwarzarbeit oder gar der Komplettrückzug aus dem Arbeitsmarkt die Folgen sind.

Es ist daher zum Beispiel von zentraler Bedeutung, Beschäftigte gerade im unteren Einkommensbereich bei Steuern und SV-Abgaben gezielt zu entlasten und endlich die Steuerklassen-Kombination 3/5 abzuschaffen.“