Minijob-Vorstoß der Grünen ist konsequente Lösung – Abschaffung der Steuerklasse V gehört zeitgleich auf die Agenda

Minijob-Vorstoß der Grünen ist konsequente Lösung – Abschaffung der Steuerklasse V gehört zeitgleich auf die Agenda

Der Bundesvorstand von Bündnis90/DieGrünen fordert in einem Arbeitsmarktpapier die Sozialversicherungspflicht für Minijobs. Hierzu erklärt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich:

„Die starre 450-Euro-Grenze, die seit sieben Jahren gilt, macht aus Tariflohnerhöhungen für Beschäftigte in der Praxis finanzielle Einbußen, schränkt die Flexibilität von Unternehmen ein und beschert diesen Jahr für Jahr eine Bürokratieflut. Obwohl die Minijobs für die Arbeitgeber die teuerste Beschäftigungsform (30 Prozent Pauschalabgabe) darstellen, überwiegen mittlerweile die Nachteile.

Es ist gut, dass die Minijob-Diskussion an Fahrt gewinnt. Das jahrelange Nichtstun der Bundesregierung bei diesem Thema schadet Beschäftigten sowie Unternehmen gleichermaßen. Der Vorstoß von Bündnis90/DieGrünen ist arbeitsmarktpolitisch eine konsequente Lösung.

Dies eröffnet Arbeitgebern wie Beschäftigten im Arbeitsmarkt der Zukunft eine klare Perspektive. Wichtig ist, dass die Sozialversicherungspflicht für Minijobber nicht zu Extra-Verwaltungsaufwand führt.

Zwingend gehört zur Minijob-Reform die Abschaffung der Steuerklasse V. Diese ist und bleibt bis heute die Klischee-Steuerklasse, der in aller Regel die weniger verdienende Ehefrau unterliegt und die zu überdurchschnittlich hohen Abzügen vom monatlichen Bruttolohn führt.

Zur Info: Minijobs in der Gebäudereinigung

  • In der Gebäudereinigung arbeiten knapp 700.000 Beschäftigte. Damit ist sie Deutschland beschäftigungsstärkstes Handwerk.
  • Rund ein Drittel der Beschäftigten hat einen Minijob. Im 10-Jahresvergleich ist das ein deutlicher Rückgang (2008: rund 45 %), der auf die gute Beschäftigung zurückzuführen ist.
  • Die hohe Zahl der Minijobber hat vor allem mit den in der Gebäudereinigung kurzen, flexiblen und unterbrochenen Einsatzintervallen zu tun. Oftmals werden Beschäftigte zum Beispiel für nur wenige Stunden sowohl am Morgen als auch am Abend in einem Objekt benötigt.